Bildung Kinder Gleichstellung

Das Kabinett in Magdeburg hat heute den Entwurf einer Schulgesetznovelle beschlossen. Dazu äußert sich die Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt der SPD Sachsen-Anhalt: Die Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt der SPD Sachsen-Anhalt fordert, der einseitigen Fokussierung auf Abschiebungen eine Abfuhr zu erteilen. „An Stelle von übler Symbolpolitik wie Abschiebeknäste brauchen Kinder einen konsequenten Zugang zu Bildung, um in ihrer Entwicklung voranzukommen – auch in den Landeserstaufnahmestellen“, so Igor Matviyets, Vorsitzender der AG Migration und Vielfalt Sachsen-Anhalt.

Matviyets verweist auf die Ankündigung von Innenminister Stahlknecht, auf dem Gelände der Erstaufnahmestelle in Halberstadt ein Abschiebegefängnis für 30 Personen einzurichten. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. drei Millionen Euro – Geld, das besser für den Zugang zu Bildung eingesetzt werden sollte. „Heute wurde das überarbeitete Schulgesetz im Kabinett zur Vorlage an den Landtag beschlossen. Bildungsminister Tullner steht in der Pflicht, allen Kindern das Recht auf Bildung zu gewähren – und zwar unabhängig von Herkunft und Asylstatus“, so Matviyets.


Das aus der UN-Kinderrechtskonvention abgeleitete Kindeswohl muss im Mittelpunkt einer humanitär ausgerichteten Migrationspolitik stehen. Die AG Migration und Vielfalt fordert deshalb:

  1. Das Menschenrecht auf Bildung gilt generell und unabhängig vom aktuellen Asylstatus. Deshalb darf die Beschulung von Kindern und Jugendlichen nicht erst nach erfolgter Zuweisung in die Kommunen und kreisfreien Städte beginnen. Es bedarf einer konsequenten Umsetzung der Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche in den Landesaufnahmeeinrichtungen.
  2. Nachdem die Kinder und Jugendlichen in die Kommunen und kreisfreien Städte zugewiesen wurden, kann aus integrationspolitischer Sicht der Kommune oder kreisfreien Stadt eine Zuweisung über Schulbezirke/Schuleinzugsbezirke hinweg sinnvoll sein, um einen besseren Zugang zu vorhandenen Sprachförderangeboten zu ermöglichen.
  3. Viele zugewanderte Kinder und Jugendliche leiden unter ihren – durch Flucht oder die Situation im Heimatland – gebrochenen Bildungsbiografien, die die schulische Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Aus integrations- aber auch arbeitsmarktpolitischer Sicht brauchen wir einen flexibleren Umgang mit dem Ende der Schulpflicht. Auch ältere Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht erst nach Erlangung eines entsprechenden Sprachniveaus folgen können, müssen die Chance erhalten, Schulabschlüsse nachzuholen.
  4. Sprachförderung und schulische Integration an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landes sind durch entsprechende personelle Verstärkung sicherzustellen.